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Dokumente zu Südafrika

„Sabostasie“ (Sabotage) steht auf dieser Karte als Haftgrund eines Gefangenen auf Robben Island. Einen großen Teil ihrer Unterlagen haben die Sicherheitsdienste Südafrikas allerdings beim Übergang zur Demokratie vernichtet; den Rest verwaltet das Nationalarchiv. Weitere historische Dokumente befinden sich in den Mayibuye-Archiven. Den Kampf gegen die Apartheid-Politik dokumentiert das einst von Aktivisten gegründete Südafrikanische Geschichtsarchiv (SAHA).

Credit:  HelenOnline

Versöhnung per Gesetz

"We serve with pride" (Wir dienen mit Stolz) steht über dem Tor zum einstigen Hochsicherheitsgefängnis auf Robben Island. Die Unterlagen aus Südafrikas berühmtester Haftanstalt befinden sich heute in den Mayibuye-Archiven. Die umfassendste Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen am Horn von Afrika stellt jedoch immer noch der siebenbändige Abschlussbericht der Wahrheits- und Versöhnungskommission dar. Für deren Arbeit verabschiedete das Parlament 1995 ein eigenes Gesetz.

Es ist das Schlüsseldokument zur Aufarbeitung der Vergangenheit in Südafrika – das "Gesetz Nr. 34 zur Förderung der nationalen Einheit und Versöhnung". Schon der Name zeigt, dass es nicht darum ging, mit den Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der Zeit der Apartheid juristisch abzurechnen. Das Gesetz wurde vielmehr verabschiedet „in Erwägung, dass die Verfassung der Republik Südafrika von 1993 eine historische Brücke schlägt zwischen der Vergangenheit einer tief gespaltenen Gesellschaft, die durch Zwietracht, Konflikte, unsägliches Leid und Ungerechtigkeit gekennzeichnet war, und einer Zukunft, die auf der Anerkennung der Menschenrechte, der Demokratie und dem friedlichen Zusammenleben aller Südafrikaner, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Klasse, Glauben oder Geschlecht, beruht.“

Wie diese Brücke geschlagen werden sollte, wurde damals auch international aufmerksam verfolgt. Denn das südafrikanische Versöhnungsgesetz versuchte eine Art Quadratur des Kreises: Einerseits sollten die Verbrechen der Vergangenheit aufgeklärt werden und die Opfer Genugtuung erfahren. Andererseits sollten dadurch keine neuen Wunden geschlagen oder alte vertieft werden. Den Tätern bot das Gesetz dazu ein Tauschgeschäft an: Nach § 2 Abs. 1 sollte ihnen eine Amnestie gewährt werden, wenn sie „alle relevanten Tatsachen in Bezug auf Handlungen, die mit einem politischen Ziel verbunden sind, vollständig offenlegen.“ Diese Regelung galt für alle politisch motivierten Menschenrechtsverletzungen, die zwischen 1960 und 1994 begangen worden waren.

Zentrales Instrument dazu war eine Wahrheits- und Versöhnungskommission, die Ende 1995 von Präsident Nelson Mandela eingesetzt wurde. Sie sollte die Taten aufklären, geständige Täter amnestieren und Vorschläge für die Entschädigung der Opfer machen. Zu allen drei Aufgaben bildete sie jeweils einen Unterausschuss. Bei ihren Ermittlungen besaß die Kommission quasi staatsanwaltliche Kompetenzen. In öffentlichen Anhörungen sollte sowohl die Sichtweise der Opfer als auch die der Täter deutlich werden. Das Gesetz orientierte sich damit an der von Mahatma Gandhi in Südafrika entwickelten Satyagraha-Lehre, dass es wirksamer sei, an das Herz und Gewissen des Gegners zu appellieren, als ihn gewaltsam zu bekämpfen.

Unter den Opfern und ihren Angehörigen blieb dieses Verfahren umstritten. Auch die praktische Durchführung erwies sich als schwierig. Zum einen legten viele Verantwortliche ihre Taten nicht oder nicht vollständig offen. Die insgesamt 7112 Amnestieanträge stammten stattdessen zumeist von bereits verurteilten Tätern aus den Reihen der Befreiungsbewegung oder von Beamten, die befürchten mussten, wegen erdrückender Beweise vor Gericht gestellt zu werden. Die Mehrzahl der Kapitalverbrecher hingegen stellte erst gar keinen Antrag und vertraute darauf, nicht entdeckt oder verfolgt zu werden.

Auch der Umgang mit denen, die sich offenbarten, blieb oft unbefriedigend. Bei 1626 Amnestieanträgen kam es zu öffentlichen Anhörungen, weil Opfer dagegen Einspruch erhoben hatten. Über 1000 Antragsteller, meist Angehörige der Befreiungskräfte, wurden trotzdem amnestiert. Praktisch bedeutete dies, dass nach der ausführlichen Schilderung eines Mordes der Mörder nicht nur unbestraft blieb, sondern auch zivilrechtlich nicht mehr belangt werden konnte.

Selbst wenn die Kommission einen Amnestieantrag ablehnte, blieben die Täter zumeist straffrei. So übergab sie, als die Anhörungen 2002 endgültig beendet wurden, der Staatsanwaltschaft rund 400 Ermittlungsakten. Doch zu einer Strafverfolgung kam es in der Regel nicht. Die äußerst geringe Zahl von Urteilen führen Experten auf Einflussnahmen der ANC-Regierung zurück. Diese sei besorgt gewesen, dass entsprechende Verfahren auch zu Ermittlungen gegen ihre eigenen Vertreter hätten führen können.

Zum Gesetz zur Förderung der nationalen Einheit und Versöhnung geht es hier.

Links

Website des Südafrikanischen Nationalarchivs (englisch)

Website des Südafrikanischen Geschichtsarchivs (englisch)

Website der Mayibuye-Archive (englisch)

Website der Wahrheits- und Versöhnungskommission (englisch)

Abschlussbericht der Wahrheits- und Versöhnungskommission (englisch)

 

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