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Dokumente zu Albanien

Das kleine Museum im ehemaligen Untersuchungsgefängnis von Shkodër zeigt in seiner Ausstellung Unterlagen, die die Verfolgungen während der kommunistischen Diktatur dokumentieren. Doch erst seit 2015 sind die Akten der Geheimpolizei für Opfer und Forscher zugänglich. Für deren Aufarbeitung interessieren sich außer den direkt Betroffenen heute allerdings nur noch wenige.

Das albanische Sigurimi-Gesetz

Überlebensgroß prangt das Staatswappen an der Stirnseite des albanischen Parlamentes.  Hier beschlossen die Abgeordneten der Sozialistischen Partei im April 2015, die Akten der kommunistischen Geheimpolizei Sigurimi zu öffnen – 25 Jahre nach dem Ende der Einparteienherrschaft. Ehemalige Verfolgte und deren Angehörige können seitdem Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen nehmen. Auch Wissenschaftler und Journalisten haben Zugang zu den Akten. Doch Kritiker halten das Gesetz für unzureichend.

Albanien ist das letzte ehemals kommunistische Land in Mittel- und Südosteuropa, das die Akten seiner Geheimpolizei zugänglich gemacht hat. Das Gesetz Nr. 45/2015 „Über das Recht auf Information zu Dokumenten der ehemaligen Staatssicherheit der Sozialistischen Volksrepublik Albanien“ trat am 30. April 2015 in Kraft. Dem Parlamentsbeschluss waren jahrelange Auseinandersetzungen vorausgegangen.

Wie viele der ursprünglich vorhandenen Unterlagen der Sigurimi bis zur Öffnung der Archive des Innenministeriums vernichtet worden sind, ist nicht bekannt. In den Jahren 1990 und 1991 gab es mehrere Anweisungen, den Bestand zu reduzieren. So wurden 1991 unter anderem die Personalunterlagen aller Mitarbeiter vernichtet. Allein bei dieser Säuberungsaktion sollen rund 50.000 Akten zerstört worden sein.

Erst 2015 stellte die regierende Sozialistische Partei ein Aktenöffnungsgesetz zur Abstimmung. Ein Motiv dafür dürften auch ihre damaligen Bemühungen um den Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union gewesen sein. Die oppositionelle Demokratische Partei boykottierte hingegen die Abstimmung, weil sie das Gesetz für unzureichend hielt.

Das Gesetz orientiert sich stark am deutschen Stasi-Unterlagen-Gesetz. Verfolgte, Angehörige von Vermissten, aber auch ehemalige Sigurimi-Mitarbeiter können in die über sie geführten Akten Einsicht nehmen. Darüber hinaus können hochrangige Politiker, Kandidaten für Wahlämter und Beamte auf eine frühere Zusammenarbeit mit der Geheimpolizei überprüft werden. Wenn sich diese bestätigt, sieht das Gesetz allerdings keine Sanktionen vor. Tatsächlich gab es bisher keinen Fall, in dem eine einflussreiche Person aus Politik, Justiz oder Polizei der Zusammenarbeit mit der Sigurimi überführt wurde. Der ehemalige Archivchef des Innenministeriums bemängelte zudem, dass die Sigurimi-Akten aus dem ursprünglichen Bestand herausgelöst wurden.

Für die Durchführung der im Gesetz geregelten Aufgaben ist eine unabhängige Behörde zuständig. Sie besteht aus fünf vom Parlament gewählten Mitgliedern, darunter zwei Vertreter von Opfer- und Menschenrechtsverbänden. Sie dürfen während der Hoxha-Diktatur nicht dem Politbüro, dem Zentralkomitee und dem Staatssicherheitsdienst angehört oder eine andere herausgehobene Position im Repressionsapparat innegehabt haben.

Zum albanischen Sigurimi-Gesetz geht es hier (albanisch). Eine maschinelle Übersetzung gibt es hier.

Links

Die Kommunikationswissenschaftlerin Jonila Godole über das Sigurimi-Gesetz

Interview mit der Chefin der albanischen Stasi-Unterlagen-Behörde (englisch)

Ein Führer durch Archive, Forschungseinrichtungen und Gedenkorte in Albanien (englisch)

Website der albanischen Stasi-Unterlagen-Behörde (albanisch)

 

Nach der Diktatur. Instrumente der Aufarbeitung autoritärer Systeme im internationalen Vergleich

Ein Projekt am Lehrstuhl für Neueste Geschichte der Universität Würzburg

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