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Dokumente zu Argentinien

Nur mit einer Zeichnung und einem Namen suchten Menschenrechtler nach einer schwangeren Frau, die im Juli 1977 verschwunden war. Das Bild stammt aus dem Archiv der Fotografin Mónica Hasenberg. Während für die Aufarbeitung der Militärdiktatur lange Zeit nur die Sammlungen von Menschenrechtsorganisationen zur Verfügung standen, betreibt der argentinische Staat inzwischen ein eigenes Erinnerungsarchiv. Sogar US-Geheimdienstakten sind heute online verfügbar.

Credit: María Cruz (WMAR), CC BY-SA 3.

Die argentinischen Entschädigungsgesetze

Ernst blickt der argentinischen PräsidentRaúl Alfonsín auf den Stapel Papiere, den ihm der Schriftsteller Ernesto Sábato am 20. September 1984 überreicht. Der umfangreiche Bericht der Nationalen Kommission über die Verschwundenen (CONADEP) dokumentierte erstmals detailliert die systematischen Verfolgungen während der Militärdiktatur. Jahre später traten in Argentinien umfangreiche Gesetze zur Entschädigung der Opfer in Kraft.

Es war eine der ersten Wahrheitskommissionen der Welt – auch wenn sich die 13 Menschenrechtler, Intellektuellen und Kirchenvertreter damals noch nicht so nannten. 280 Tage brauchten sie, um den „schmutzigen Krieg“, wie die Militärs den Kampf gegen den inneren Feind nannten, zu rekonstruieren. Der Abschlussbericht der Kommission dokumentierte auf 50.000 Seiten Aussagen von Überlebenden über Entführungen, Folterungen und Hinrichtungen.

Dem – nicht ganz fehlerfreien – Bericht zufolge verschwanden in Argentinien zwischen 1976 und 1983 mindestens 8.961 Personen. Etwa 30 Prozent von ihnen waren Frauen, doch auch 200 Kinder unter 15 Jahren wurden entführt. Viele der Inhaftierten kamen in eines von 300 geheimen Gefangenenlagern, die die Kommission in mühsamen Recherchen identifizieren konnte. Der Bericht mit dem Titel "Nie wieder" (Nunca Más) wurde in Argentinien zum Bestseller. Die Dokumente bildeten auch den Grundstock für das 2003 gegründete Nationale Erinnerungsarchiv. 

Die Kommission empfahl damals, den Angehörigen der Verschwundenen wirtschaftliche Unterstützung zu gewähren. Doch es dauerte noch mehrere Jahre, bis die entsprechenden Gesetze in Kraft traten. 1991 wurde ein erstes Entschädigungsgesetz für ehemalige politische Häftlinge verabschiedet. Laut dem Gesetz Nr. 24.043  haben Personen, die während der Militärdiktatur ihrer Freiheit beraubt wurden, für jeden Tag der Haft Anspruch auf ein Tagesgehalt öffentlich Bediensteter in der höchsten Gehaltsstufe. Auch Hausarrest und Bewährungszeiten gelten dabei als Freiheitsentzug. Bei Verstorbenen geht der Entschädigungsanspruch auf deren Rechtsnachfolger über. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der Antragsteller auf andere Schadensersatzansprüche wegen Freiheitsberaubung, Verhaftung, Tod oder Verletzung verzichtet.

1994 folgte das Gesetz Nr. 24.411. Es sieht eine Entschädigung der Angehörigen von Verschwundenen und Ermordeten vor. Auch Kinder, die nach dem Tod ihrer Eltern zur Adoption freigegeben wurden, haben Anspruch darauf. Laut Gesetz ist die Entschädigung einhundertmal so hoch wie das Monatsgehalt eines öffentlich Bediensteten der Stufe A – umgerechnet rund 220.000 US-Dollar. Rechtlich handelt es sich dabei um Vermögen des Betroffenen, das wie beim natürlichen Tod an die Erben oder Rechtsnachfolger fällt. Als Nachweis des Verschwindens reicht eine Beschwerde bei der CONADEP-Kommission oder ihrer Nachfolgeeinrichtung. Auch eine gerichtliche Entscheidung nach einer Strafanzeige kann vorgelegt werden.

Zum Entschädigungsgesetz für politischer Häftlinge geht es hier, zum Entschädigungsgesetz für Angehörige der Verschwundenen und Ermordeten geht es hier (beide spanisch).

Links

Der Politikwissenschaftler Louis Bickford über Menschenrechtsarchive in Argentinien, Chile und Uruguay (englisch)

Bericht der Nationalen Kommission über das Verschwinden von Personen (CONADEP) (englisch)

Website des Nationalen Erinnerungsarchives (spanisch)

Website des gemeinsamen Menschenrechtsarchivs Memoria Abierta (englisch/spanisch)

 

Nach der Diktatur. Instrumente der Aufarbeitung autoritärer Systeme im internationalen Vergleich

Ein Projekt am Lehrstuhl für Neueste Geschichte der Universität Würzburg

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Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Eine Diktatur vor Gericht

In strammer Haltung eröffnet General Videla im Juli 1976 die Landwirtschaftsausstellung in Buenos Aires. Nur wenige Monate zuvor hatte die argentinische Armee geputscht und ihn zum Präsidenten gemacht. Ein Gericht verurteilte ihn 1985 wegen Entführung, Folterung und Ermordung zahlreicher Oppositioneller zu lebenslanger Haft. Mit rund 1000 weiteren Urteilen wurde Argentinien zum Vorreiter bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Diktaturen.

Als die Militärs am 24. März 1976 putschten, genossen sie in Argentinien durchaus Sympathien. Bei einer Inflation von 300 Prozent und brutalen Anschlägen vor allem linker Terroristen verbanden viele damit die Hoffnung, dass die tiefe Krise des Landes nun ein Ende finden würde. Auch ein Personenporträt der CIA vom Mai 1980 ist voll lobender Worte. Videla wird darin als tief religiös, hoch moralisch und überaus patriotisch beschrieben. Unter ihm seien die Inflation signifikant reduziert und der Terrorismus nahezu eliminiert worden. „Trotz seiner Erfolge sind die Hardliner unter den Militärs mit seinem moderaten und vorsichtigen Regierungsstil unzufrieden“, heißt es in dem freigegebenen Dokument über den Junta-Chef.

Im Urteil des Appellationsgerichtes vom 9. Dezember 1985 liest sich dies ganz anders. In dem mehr als 300 Seiten starken Dokument wird dem damals 60-jährigen unter anderem vorgeworfen: Schwere Tötung in 19 Fällen, schwere rechtswidrige Freiheitsberaubung in 194 Fällen, Folter in 171 Fällen sowie Raub, Kindesentführung, Erpressung und weitere Straftaten. Wörtlich heißt es in dem Richterspruch: „Es wurde nachgewiesen, dass die Befehlshaber der Streitkräfte, die am 24. März 1976 die Macht übernahmen, trotz der Tatsache, dass sie über alle rechtlichen Instrumente und Mittel verfügten, um die Repression auf rechtmäßige Weise und ohne Beeinträchtigung der Effektivität durchzuführen, sich dafür entschieden, auf der Grundlage von Befehlen der Angeklagten innerhalb ihrer jeweiligen Kommandos klandestine und illegale Verfahren durchzuführen. (…)"

Es wurde festgestellt, dass aufgrund dieser Befehle Handlungen zum Nachteil einer großen Anzahl von Personen begangen wurden, und zwar sowohl derjenigen, die subversiven Organisationen angehörten, als auch derjenigen, die ihnen nicht angehörten; und dass diese Handlungen in der gewaltsamen Verhaftung, der heimlichen Inhaftierung, dem Verhör unter Folter und in vielen Fällen in der physischen Beseitigung der Opfer bestanden, die in den meisten Fällen von der Plünderung ihrer Häuser begleitet wurde.“

Zum Urteil gegen General Jorge Rafael Videla geht es hier (spanisch).

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