Der ausgebrannte Klassenraum im Krankenhaus von Kabgayi erinnert an den Völkermord von 1994. Tausende Tutsi wurden damals in der Stadt ermordet. Neben dem Krankenhaus befindet sich seitdem ein Massengrab. Aber auch die Tutsi-Rebellen töteten hier nach ihrem Einmarsch zahlreiche Hutus, darunter drei katholische Bischöfe. Zahlreiche Studien beschäftigten sich seitdem mit der Aufarbeitung des schwer begreiflichen Massenmords.
Credit: Adam Jones / CC BY-SA
"Das Licht wird am Ende die Dunkelheit des Genozids überwinden." So steht es auf diesem Transparent der Gedenkstätte an der Universität in Butare, dem kulturellen Zentrum des Landes neben Kigali. Knapp 250 solcher Gedenkstätten erinnern in Ruanda an den Völkermord von 1994. Doch von demokratischen Zuständen ist das afrikanische Land weit entfernt. In einem Aufsatz aus dem Jahr 2018 zieht die Friedens- und Konfliktforscherin Julia Viebach eine durchwachsene Bilanz des Aufarbeitungsprozesses.
"Anfang der 1990er Jahre wurde Ruanda von einem Bürgerkrieg erschüttert, der im April 1994 in einen verheerenden Völkermord mündete. Ein explosives Gemisch aus überstürzter Demokratisierung, sozioökonomischen Schocks und der Angst vor der Machtübernahme durch die einmarschierenden Tutsi-Rebellen der Rwandan Patriotic Front (RPF) schufen den Nährboden für den Bürgerkrieg und Genozid. Die RPF wollte mit ihrer Invasion den Anspruch auf Teilhabe an der Neugestaltung des politischen Systems gewaltsam durchsetzen. Seit den 1960er Jahren waren Angehörige der Tutsi-Minderheit aus Angst vor Repression und Massakern immer wieder in die Nachbarländer geflohen. Die regierenden Hutu-Eliten nutzten die angespannte Situation, um durch massive Hetze gegen Tutsi zum Genozid anzustiften, der mehr als hundert Tage andauerte." Zum vollständigen Text geht es hier.
Zum Profil der Konfliktforscherin Julia Viebach (englisch)
Studie von Julia Viebach zur Aufarbeitung in Afrika (Log-in erforderlich)
Die Politologin Julia Viebach über Aufarbeitung in Ruanda
Nach der Diktatur. Instrumente der Aufarbeitung autoritärer Systeme im internationalen Vergleich
Ein Projekt am Lehrstuhl für Neueste Geschichte der Universität Würzburg
Twitter: @afterdictatorship
Instagram: After the dictatorship
Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Genau 75 Urteile hat der Internationale Strafgerichtshof (ICTR) nach dem Völkermord in Ruanda gefällt – angesichts von schätzungsweise 200.000 Mördern und mindestens 800.000 Ermordeten eine verschwindend geringe Zahl. Die ruandische Regierung ging deshalb dazu über, auch Laiengerichte (Gacaca) in den Dörfern über die Beschuldigten urteilen zu lassen. Weil rechtsstaatliche Prinzipien dabei oft nicht gewährleistet werden konnten, stieß dieses Vorgehen auf Kritik. In einer Studie des Schweizer Instituts für Föderalismus zieht die Juristin Lea Tanner dennoch ein positives Fazit der strafrechtlichen Aufarbeitung.
Die Autorin beschreibt in ihrem Papier die Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes und der sogenannten Gacaca-Gerichte. Der größte Schwachpunkt des ICTR sei die zu große räumliche Distanz zu Ruanda und die daraus folgende geringe Akzeptanz durch die ruandische Bevölkerung gewesen. Denn das Gericht tagte in Arusha im Nachbarland Tansania. Die Gacaca-Gerichte hingegen hätten den Angeklagten nicht alle Verfahrensrechte gewährleisten können und mit Falschaussagen zu kämpfen gehabt. Gleichwohl gebe es auch Errungenschaften vorzuweisen: Die Einsetzung des ICTR habe klargemacht, dass Völkermord von der internationalen Gemeinschaft nicht akzeptiert werde. Die Laiengerichte hätten dagegen ein zügiges Verfahren für die vielen Inhaftierten ermöglicht und ihren Teil zur Versöhnung des Landes beigetragen. Zur Studie der Autorin geht es hier.
Informationen von Humanrights.ch zum Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda
Website des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda (englisch)
Statut des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda (englisch)
Spiegel-Reportage über die juristische Aufarbeitung des Völkermords in Ruanda
Fachgespräch im Deutschen Bundestag zur Prävention von Massenverbrechen am 14. Januar 2019